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Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

Regionale Direktvermarktung

Erneuerbare Energien können regional und direkt vermarktet werden, zum Beispiel an Industrie oder Großabnehmer in der Nähe. Der Erzeuger wird also zum Lieferanten. Damit das reibungslos funktioniert, kommt er am Bilanzkreismanagement ebenso wenig vorbei wie am Verkauf von Überkapazitäten, Zukauf von Fehlmengen sowie natürlich Rechnungsstellung mit Stromkennzeichnung.

Der Anlagenbetreiber erhält die Marktprämie und bis zum EEG 2012 die Managementprämie weiterhin vom Verteilnetzbetreiber, vom Verbraucher erhält er den Endkundenstrompreis. In diesem sind zwar um die 50 Prozent Steuern und Abgaben enthalten – aber die Stromsteuer kann eingespart werden, wenn

a) der verkaufte Strom zeitgleich zur Erzeugung verbraucht wurde,
b) die Anlage nicht größer als 2 MW ist und
c) ein regionaler Zusammenhang zwischen Erzeuger und Verbraucher besteht.

Der regionale wie auch der zeitliche Zusammenhang entlastet die Netze deutlich und wurde im StromStV als ein maximaler Abstand von 4,5 km zwischen Erzeuger und Verbraucher definiert. Mit dem EEG 2017 wurde die Stromsteuerbefreiung allerdings für EEG geförderte Anlagen abgeschafft, sodass lediglich nicht geförderte Anlagen von der Stromsteuerbefreiung profitieren.

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