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Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

Marktprämie

Mit der Marktprämie fördert die Politik die Börsenintegration der erneuerbaren Energien. Gezahlt wird sie an Anlagenbetreiber, die aus der alten Festpreisvergütung in die Direktvermarktung an der Strombörse wechseln. Weil die Preise dort niedriger als die EEG-Vergütung sind, wird die Differenz aus dem EEG-Umlagetopf gezahlt. Die Differenz entspricht der Marktprämie. Durch diese wird das Risiko der Direktvermarktung minimiert, was für die Anlagenbetreiber einen Anreiz bietet in die Direktvermarktung zu wechseln und so die Marktintegration der Erneuerbaren voranzutreiben.

Die Marktprämie errechnet sich am Beispiel eines Biogas-BHKWs aus fester Einspeisevergütung (bzw. anzulegender Wert) abzüglich dem energiespezifischen Monatsmarktwert. Der spezifische Marktwert eines Biogas-BHKWs ergibt sich aus dem Monatsmittelwert von Strom aus Biogasanlagen am Spotmarkt (EPEX SPOT). Für erzeugten Strom aus Biogas, Wind (on- und offshore) und PV gelten energieträgerspezifische Marktwerte, die monatlich für den Vormonat auf einer gemeinsamen Webseite der vier Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht werden.

Webseite Netztransparenz: <link https: www.netztransparenz.de _blank>www.netztransparenz.de

Für neue Biogasanlagen ab 750 kW ist das Marktprämienmodell seit 2014 verpflichtend; Betreiber älterer Anlagen genießen EEG-Bestandsschutz: Sie können monatlich wählen, ob sie bei der EEG-Einspeisevergütung bleiben oder zur Marktprämie wechseln. Ein Wechsel muss nur im Rahmen der regulatorischen Fristen beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Wer ins Marktprämienmodell wechselt, kann am Regelenergiemarkt zusätzliche Erlöse erwirtschaften. Daneben ist das Marktprämienmodell Voraussetzung für Management- (bis EEG2012) und Flexibilitätsprämie/ Flexibilitätszuschlag. Außerdem sind Biogasanlagenbetreiber im Marktprämienmodell für die Zeit der Direktvermarktung von der Wärmenutzungspflicht befreit.

Wichtig: Um auch nach der EEG-Reform von der Marktprämie profitieren zu können, müssen neue Anlagen fernsteuerbar sein – seit 2015 auch die Bestehenden.

Synonyme: Marktprämie, „Marktprämienmodell“

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