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Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

Managementprämie

Mit dem EEG 2012 wurde eine Managementprämie eingeführt, welche Mehraufwand und Risiken für den Anlagenbetreiber honorieren sollte. Die Prämie hat sich mit dem EEG 2017 nicht geändert und beträgt für regelbare Anlagen (Biomasse und Wasserkraft) 0,2 ct/kWh und für nicht-regelbare Anlagen (Wind und Solar) 0,4 ct/kWh, da hier die Risiken aufgrund der Wetterabhängigkeit höher ausfallen.

Seit der Änderung im EEG 2014 wurde die Managementprämie in den sogenannten anzulegenden Wert eingerechnet. Der anzulegende Wert entspricht der festen Einspeisevergütung aus dem EEG und setzt sich zusammen aus der Marktprämie und dem durchschnittlichen Börsenpreis. Je nach Höhe des durchschnittlichen Börsenpreises lässt sich mit Hilfe des anzulegenden Wertes die Marktprämie errechnen, welche sich durch die EEG-Umlage finanziert.

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