Verteilnetzbetreiber (VNB) sind die Unternehmen, die Strom- bzw. Gasnetze zur Verteilung an Endkunden betreiben. Im Gegensatz zum Übertragungsnetzbetreiber betreibt er die niederen Spannungsebenen von 110 kV bis hin zum Hausanschluss von 0,4 kV.
Der Verantwortungsbereich der VNB liegt u.a. in der Systemsicherheit und Verfügbarkeit seines Verteilnetzes. Hierzu gehören beispielsweise die nötigen Ausbau- und Wartungsmaßnahmen an den Netzen sowie der Anschluss neuer Netznutzer. Aber auch Themen wie die Abrechnung von dezentralen EEG-Anlagen gehören zu seinem Aufgabengebiet.
Der Netzbetreiber hat eine Monopolstellung in Form einer erworbenen Konzession. Diese wird von der Gemeinde oder auch der Stadt für gewöhnlich in langfristigen Verträgen (i.d.R. 10-20 Jahre) an einen Bewerber vergeben. Das Netzmonopol wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn überwacht und gesteuert. Instrumente hierfür sind u.a. die Anreizregulierung, Verordnungen, Richtlinien und Gesetze wie bspw. die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) oder auch Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE).
Regulatorisch müssen Stadtwerke ihren Vertrieb vom eigenen Netz in Abhängigkeit der Netzgröße (De-minimis-Regel) informatorisch oder gar organisatorisch entflechten (unbundling). Es müssen also die verschiedenen Geschäftsfelder der Stadtwerke voneinander getrennt werden. Diese Vorgaben stammen aus der Liberalisierung des Strommarktes und sollen dem freien Wettbewerb dienen.