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Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

Anzulegender Wert

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde eine feste Einspeisevergütung für erneuerbare Energien Anlagen eingeführt. Betreiber von solchen Anlagen mussten sich um Marktpreise keine Gedanken machen und die Kosten, welche durch die feste Vergütung entstanden wurden durch die EEG-Umlage verteilt. Mittlerweile müssen neu installierte Anlagen zwangsweise in die Direktvermarktung, profitieren allerdings von dem Marktprämienmodell.

Der anzulegende Wert wurde 2012 eingeführt und setzt sich aus dem durchschnittlichen Marktwert und der Marktprämie zusammen und entspricht der festgeschriebenen Einspeisevergütung. Umso niedriger der Strompreis an der Börse, desto höher liegt die Marktprämie, welche weiterhin aus dem EEG-Umlagetopf bezahlt wird.

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