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Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

6-Stunden-Regel

In Zeiten, in denen die 6-Stunden-Regel greift, bekommen die betroffenen Erzeuger erneuerbarer Energien für den ausgeschriebenen Zeitraum keine Marktprämie. Durch diese Regelung soll die Häufigkeit von negativen Strompreisen verringert werden. Nach Angaben von 50Hertz Transmission gab es im Jahr 2017 54 Stunden, in denen diese Regelung gegriffen hat.

Wann gilt die Regel? An der EPEX SPOT wird an jedem Tag ein Strompreis für jede Stunde des Folgetages (Day-Ahead) ermittelt. Die 6-Stunden-Regel gilt dann, wenn dieser Preis mindestens 6 Stunden am Stück negativ ist. In dem Fall erhalten die Erzeuger, welche zu dem Zeitpunkt produziert haben für die gesamte Dauer der negativen Preise keine Marktprämie.

Wen betrifft das? Alle erneuerbare Energien Erzeuger ab Inbetriebnahme 2016 bis auf:

1. Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 3 MW, wobei § 24 EEG Absatz 1 entsprechend anzuwenden ist,

2. sonstige Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 500 kW, wobei § 24 EEG Absatz 1 entsprechend anzuwenden ist,

3. Pilotwindenergieanlagen an Land nach § 3 Nummer 37 Buchstabe b und

4. Pilotwindenergieanlagen auf See nach § 3 Nummer 6 des Windenergie-auf-See-Gesetzes.

Hier das komplette Gesetz ist hier: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51.html

Synonyme: 6h Regel, § 51 EEG

Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de

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