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Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

Regelleistung / Regelenergie

Um Planbarkeit und Stabilität im deutschen Stromnetz zu garantieren, sind Stromproduzenten verpflichtet, Prognosen ihrer Liefermengen zu erstellen. Dennoch kann es natürlich zu Schwankungen kommen. In diesem Fall sichert die Regelleistung (oder Regelenergie) die Netzstabilität und damit die Versorgungssicherheit.

Die Regelleistung gleicht Schwankungen sekundenschnell (“Primärreserve“), innerhalb von fünf Minuten (“Sekundärreserve“) oder in Viertelstunden (“Minutenreserve“) aus. Den Ausgleich sprunghaft erhöhter Nachfrage nennt man positive Regelenergie. Kommt es dagegen zu einem plötzlichen Überangebot, muss Strom aus dem Netz entnommen werden: Dies wird als negative Regelenergie bezeichnet.

Die Regelleistung wird öffentlich am Regelenergiemarkt ausgeschrieben: Primär- und Sekundärreserve wöchentlich, Minutenreserve täglich. Auch den kleineren Anlagen dürfte dabei in den nächsten Jahren immer mehr Bedeutung zukommen.

Dabei erhalten Anlagenbetreiber den sogenannten Leistungspreis als Bereitschaftsvergütung – also für die Bereitschaft, im Bedarfsfall Strom einzuspeisen oder zu entnehmen.

Kommt es zum Abruf der Regelenergie (tatsächlich nur selten!), erhalten die Betreiber für Sekundär- und Minutenreserve einen zusätzlichen Arbeitspreis für den bereitgestellten Strom. Dieser Arbeitspreis beträgt meist das Mehrfache des normalen Börsenpreises und liegt je nach Gebot deutlich über der EEG-Vergütung für Grünstrom. Um die aufkommenden Kosten für Regelenergie zu decken, werden diese durch die Ausgleichsenergie wieder eingeholt.

Unabhängig davon ist die Zwangsabregelung von Stromerzeugern, obwohl sie ebenfalls negative Regelenergie bereitstellt.

Synonyme: Regelleistung, Regelenergie, Sekundär-Regelleistung

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