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Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

Ausgleichsenergie

Während Regelenergie den Energiebedarf auf verschiedene Erzeuger oder Verbraucher verteilt, um die Netze zu stabilisieren, verteilt Ausgleichsenergie die Abrufkosten der Regelenergie in Form einer Umlage auf die Verursacher der Abweichung. Um die Netzstabilität zu sichern, erstellen gewerbliche Produzenten und auch Abnehmer Prognosen ihres Angebots bzw. Bedarfs bspw. für den folgenden Tag (Day-Ahead) oder auch untertägig am Intraday-Markt. Wird die vorhergesagte Leistung im vereinbarten Zeitraum nicht exakt erbracht, stellt der Übertragungsnetzbetreiber dem Kraftwerk die Mindermengen oder Mehrmengen in Rechnung – als Ausgleichsenergie. Und auch die größeren Abnehmer zahlen Ausgleichsenergie, wenn sie ihre Prognosen unter- oder überschreiten.

Berechnet wird die Ausgleichsenergie in Bilanzkreisen – kleinere Anlagen können sich in einem Bilanzkreis zusammenschließen. Dabei können die Bilanzkreise sich über die vier Regelzonen hinweg koordinieren bzw. unterstützen, um Prognosen einzuhalten. Durch den “regelzonenübergreifenden einheitlichen Ausgleichsenergiepreis” (reBAP) führen Fehlprognosen nicht nur zu reBAP-Kosten, sondern auch zu -Einnahmen.

Kurz: Abweichungen von Prognose (Fahrplan) und Ist-Erzeugung bzw. Ist-Verbrauch werden in Form der Ausgleichsenergie vom Übertragungsnetzbetreiber bei den Bilanzkreisverantwortlichen bzw. Händlern abgerechnet.

Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de

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