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Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

Erneuerbare Energie Gesetz

Seit 2000 ersetzt das erneuerbare Energie Gesetz (EEG) das bis dahin gültige Stromeinspeisegesetz.

Ziel des EEG ist es, dass die Klimaziele und die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung in Deutschland erreicht und die Kosten dafür gleichzeitig volkswirtschaftlich möglichst geringgehalten werden. Um die Klimaziele zu erreichen, sollen die endlichen Ressourcen geschont und die erneuerbaren Energien gefördert sowie in die Energieversorgungslandschaft integriert werden.

Das EEG behandelt neben der Zubauplanung von Anlagen die Bestimmungen für Netzbetreiber, die Marktprämie und Einspeisevergütung sowie die Bestimmungen für die Ausschreibungen. Bei diesen Ausschreibungen wird das Zubauvolumen der einzelnen Energieträger Wind, Solar und Biomasse vorgeschrieben. Die Ausschreibungsteilnehmer bieten daraufhin auf den anzulegenden Wert und bekommen im Merit-Order-Effekt einen Zuschlag. Außerdem wird der Ausgleichsmechanismus und damit die Umlage der Kosten geregelt.

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