Eine Versorgererlaubnis nach § 4 StromStG benötigt jeder, der über einen Direktvermarkter seinen erzeugten Strom vermarktet. Anlagenbetreiber die bereits mit uns Regionalstrom vermarkten haben bereits eine Versorgererlaubnis über uns bekommen.
Also setzt euch mit eurem Steuerberater in Verbindung und fragt ihn zum Thema Versorgererlaubnis. Anbei schon einmal ein Link zur Hilfestellung!