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Klarstellung Ausgleichsenergiekosten

Nordgröön hat zusammen mit der Kanzlei Becker Büttner Held ein Gutachten in diesem Kontext erstellt und damit den Dialog mit Verteil-, Übertragungsnetzbetreiber und BNetzA gesucht.

In diesem Gutachten ging es um die Benachteiligung der Bilanzkreisverantwortlichen im ESM Fall. Am 15.04.2016 hat die BNetzA eine Veröffentlichung, Klarstellung hierzu gemacht. Die BNetzA folgt annähernd in allen Punkten unserem Gutachten. Ausgleichsenergiekosten durch ESM fallen unter den §15.1 EEG und sind auszugleichen. Weitere Informationen dazu gibt es hier:

<link http: www.bundesnetzagentur.de de service-funktionen beschlusskammern bk6-gz bk6-13-049 _blank>www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2013/2013_0001bis0999/2013_001bis099/BK6-13-049/Mitteilung%20Ruhendstellung.pdf

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