Nordgroon_News_klein
Nordgroon_News_gross

Einspeisemanagement (ESM) vs. Ausgleichsenergiekosten

Einspeisemanagement (ESM) vs. Ausgleichsenergiekosten Im Januar vor einem Jahr haben wir von der Nordgröön Energie den Stein mit unserem Gutachten im obigen Betreff ins Rollen gebracht.

Heute wollen wir Euch einen kurzen Zwischenstand geben:

Nach dem Start im Januar 2016 haben wir etliche Gespräche und persönliche Treffen mit den relevanten Beteiligten geführt. Hierzu gehörten vor allem die SH-Netz AG in Quickborn, die TenneT in Bayreuth und die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn. Problemstellung: Die Schäden, die dem Erzeuger durch verminderter Einspeisung resultierend aus ESM entstehen, werden über den §15 des EEGs ausgeglichen.

Für den Bilanzkreisverantwortlichen entstehen durch das unangekündigte ESM aber ebenfalls unkalkulierbare Schäden im Bilanzkreis. Diese Schäden werden vom Netzbetreiber verursacht und sind somit auch von dem zu tragen.
Soweit sagt es zumindest unser Rechtsgutachten, jeder kausale Zusammenhang, die BNetzA und die höchste energierechtliche Instanz in Deutschland das BMWi. Nur der Verursacher, der Netzbetreiber, windet sich (auch nach Zugang und Veröffentlichungen der Klarstellungen der Bundesnetzagentur und des BMWi ) aus für alle Beteiligten unerklärlich Gründen. Im letzten Termin zu diesem Thema in Bonn Ende vergangenen Jahres hat die Bundesnetzagentur klargemacht, dass es bezüglich der Rechtslage eine eindeutige Situation ist.
Der Netzbetreiber muss für den von Ihm verursachten Schaden aufzukommen.

Die Herren und Frauen der BNetzA machten aber zugleich auch klar, dass die Agentur nur den Rahmen setzt, die Durchführung des Rechtes liegt in der Verantwortung der Akteure.
Kurz: „Ihr habt den rechtlichen Anspruch, müsst den aber -wenn der Netzbetreiber seiner Verantwortung nicht nachkommt – einklagen.“.

Die Kollegen der BNetzA haben angekündigt, dass sie im Q1/2017 einen Leitfaden in diesem Kontext zur Konsultation veröffentlichen wollen (noch ist dieser uns nicht zugegangen). Auf Basis dieses Leitfadens werden wir einen weiteren, dann aber auch letzten freundlichen Weg des Dialoges und der Abrechnung zum Netzbetreiber suchen. Der nächste Schritt ist dann die Sammelklage zusammen mit unseren Marktbegleitern, die sich mittlerweile annähernd allesamt unserem Gutachten angeschlossen haben.
Wir hoffen, dass wir mit dem kommenden Leitfaden eine Basis erhalten, sodass wir den langwierigen Weg über die Gerichte vermeiden können und sich unsere Netzbetreiber wieder auf geltendes Recht und Vernunft besinnen.

Bitte Scrollen
Login für Anlagenbetreiber

Login
Login für Stromkunden

Login