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Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

Einspeisemanagement

Einspeisemanagment oder auch Eisman bezeichnet die vorrübergehende netzbedingte Abschaltung von Energieerzeugungsanlagen. Aufgrund ihrer schnellen Abschaltbarkeit beschränkt sich Eisman ausschließlich auf erneuerbare Energieanlage, KWK-Anlagen und Grubengasanlagen.

Wird zu viel Energie in die Netze eingespeist, behält sich der Verteilnetzbetreiber vor diese Anlagen abzuschalten, damit das Netz nicht überlastet wird. In einem solchen Fall werden beispielsweise Solaranlagen abgekoppelt oder Windkraftanlagen aus dem Wind gedreht. Dabei hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Anlagen in drei Schritten abzuregeln (60%, 30% und 0%).

Der Verteilnetzbetreiber ist verpflichtet, dem Anlagenbetreiber von EE-Anlagen den ausgefallenen Energieertrag zu erstattet. Diese werden in der Regel über die Netzentgelte auf die Letztverbraucher umgelegt. Auch konventionelle Kraftwerke können zwangsweise abgeregelt werden, jedoch erhalten diese in dem Fall keine Entschädigung.

Neben der Abschaltung der o.g. Anlagen kann der Netzbetreiber die Netzengpässe auch mit anderen Maßnahmen umgehen wie beispielsweise die „Umleitung“ der Energie über andere Leitungen. Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur sind Windkraftanlagen am häufigsten von den Abschaltungen betroffen.

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