Nordgroon_glossar_klein
Nordgroon_glossar_gross

Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

Flexibilitätsprämie / Flexibilitätszuschlag

Betreiber von Biogas-/Biomethananlagen, die in das Marktprämienmodell wechseln und ihren Strom an der Börse verkaufen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Flexibilitätsprämie – zum Beispiel muss Ihre Anlage zur flexiblen Fahrweise ausgerüstet sein. Ebenso gefördert werden Betreiber von Neuanlagen, die 2012 oder später ans Netz gingen.

Mit der Prämie wird grundsätzlich die Flexibilität der Betreiber honoriert, die Leistung ihrer Anlagen zeitweise, nämlich bei Bedarf, zu erhöhen. Pro Jahr werden so um die 130 Euro für jedes zusätzlich installierte Kilowatt in Form dieser Prämie gezahlt. Ein Beispiel: Wird die Kapazität einer Anlage von 500 auf 750 kW erhöht, erhält der Betreiber über zehn Jahre abzgl. des Korrekturfaktors eine Flexibilitätsprämie von insgesamt ca. 260.000 Euro. Allerdings darf die Zusatzleistung nicht durchgehend ins Netz gehen, sondern nur in Zeiten höherer Nachfrage.

Die Flexibilitätsprämie wurde mit dem EEG 2014 von dem Flexibilitätszuschlag abgelöst. Während der Zuschlag für alle Neuanlagen ab dem 01.08.2014 gilt, haben die Bestandsanlagen weiterhin Anspruch auf die Flexibilitätsprämie. Der Flexibilitätszuschlag steht allen Biogas-/Biomethananlagen mit mehr als 100 kW Leistung zu, beträgt jährlich 40 € pro kW installierte Leistung und ist auf 20 Jahre festgelegt.

Dabei stellt der Staat natürlich Anforderungen an den Betreiber. Keine Sorge, die Hürden sind nicht hoch – sie sind nur zahlreich. Dafür sorgen unter anderem das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Baugesetzbuch, die Störfallverordnung, die Landkreise und die Netzbetreiber.

Synonyme: Flexibilitätsprämie / Flexibilitätszuschlag

Zurück
Bitte Scrollen
Login für Anlagenbetreiber

Login
Login für Stromkunden

Login