Nordgroon_glossar_klein
Nordgroon_glossar_gross

Ohne Fachbegriffe geht’s nicht

Bürgerwindpark

Windkraftanlagen und -parks werden häufig von großen Energieunternehmen gebaut und betrieben. Das hat zur Folge, dass die Bürger, welche in der Nähe der Anlagen wohnen, zwar durch die Anlage betroffen sind, das Geld allerdings an anderer Stelle verdient wird. Daraus ergeben sich Akzeptanzprobleme, welche sich negativ auf den weiteren Ausbau der Windkraft auswirken.

Unter dem Begriff Bürgerwindenergie versteht man einen Park oder eine Anlage, an denen die Bürger der jeweiligen Gemeinde partizipieren/teilhaben können. Dabei wird der Park von Bürgerenergiegesellschaften finanziert, gebaut und betrieben, wodurch die Akzeptanz innerhalb der Region gefördert wird. Durch Bürgerwindparks bleiben die Gewinne und i.d.R. auch die Wertschöpfung in der Region, sodass auch die Kommunen profitieren. Die häufigsten Betriebsformen von Bürgerwindparks sind die GmbH & Co. KG und die eG.

Mit dem EEG 2017 wurde der Begriff „Bürgerenergiegesellschaft“ als eine aus mindestens 10 natürlichen Personen bestehende Gesellschaft definiert. Dabei müssen diese Personen seit mindestens einem Jahr in der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis wohnen und 51% des Stimmrechtes besitzen, jedoch darf keine einzelne Person mehr als 10% der Stimmrechte halten.

Zurück
Bitte Scrollen
Login für Anlagenbetreiber

Login
Login für Stromkunden

Login