Der Netzanschlusspunkt ist die Verbindungsstelle von Stromnetz und Netzanschluss eines Nutzers. Das gilt sowohl für die Verbindungsstelle der Stromerzeuger, als auch für die Verbindungsstelle der Letztverbraucher.
Netzbetreiber sind grundsätzlich zum Netzanschluss am nächstgelegenen Netzverknüpfungspunkt verpflichtet, und nicht zum günstigsten Punkt, wie es ursprünglich möglich war. Die Verstärkung, Optimierung und Erweiterung der Netzkapazität im Sinne eines fehlerfreien und wirtschaftlichen Betriebs liegt im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers.