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Regionalstromnachweise – Nordgröön beim Umweltbundesamt

2. Workshop in Dessau Am 21.11.2016 fand in Dessau der 2. Workshop (Präsentation hier) zum Aufbau des zukünftigen Regionalnachweisregisters beim Umweltbundesamt (UBA) statt.

Anhand eines Eckpunktepapiers (Siehe hier) und der Formulierungen im EEG 2017 versucht nun das UBA ein Register aufzubauen, das den Anforderungen des Marktes und der Akteure entspricht. Bei diesem Prozess unterstützen wir durch Partizipation an den Workshops sowie einem kontinuierlicher Austausch zu speziellen Fragestellungen hinsichtlich unserer Regionalen Direktvermarktung.
Der grundsätzliche Gedanke dieser Regionalnachweise ist ein sehr guter, denn er soll dem Verbraucher das Premium-Produkt „Regionalstrom“ zukünftig in der Stromkennzeichnung darstellen. Das lässt eine aktivere und aus unserer Sicht ehrlichere Bewerbung des Stromproduktes aus der Region zu.
Zum Beispiel können wir die Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG zu einem bestimmten Teil mit Regionalstrom kennzeichnen. Auch für Anlagenbetreiber, die nicht EVU/Stromlieferant sind, kann Nordgröön ab kommenden Jahr solche Regionalnachweise beantragen und generell handeln. Somit können z.B. Stadtwerke Ihren Strom in Zukunft regional kennzeichnen.
Der Trend zu regionalen Produkten und vor allem Regionalstrom ist klar erkennbar und politisch auch gewollt. Unsere Meinung Allerdings ist die Ausgestaltung dieser Regionalnachweise aus unserer Sicht mangelhaft umgesetzt und führt wiederum zu einer bewussten Bevorteilung von bereits bestehenden EVU’s (Stadtwerken).
Am deutlichsten wird dies auf Seite 4 der Präsentation des Workshops, bei dem der Handel dieses Nachweises zwischen dem Händler (Nordgröön) und EVU erklärt wird.
Kurze Erklärung: Nordgröön beantragt für den Anlagenbetreiber die Ausstellung von Regionalnachweisen. Durch die vertragliche Beziehung zwischen Nordgröön und dem Anlagenbetreiber, wandern diese Nachweise zu Nordgröön in der Rolle Direktvermarkter/Händler. Durch einen OTC-Trade (Bandlieferung an Stadtwerke) können zusätzlich Regionalnachweise übertragen werden. Das EVU wird dann Inhaber des Nachweises und muss diese nicht weitergeben, obwohl die Bandlieferung direkt an einen Händler 2 geleitet werden könnte. Er kann sich zusätzlich durch ein Termingeschäft mit „günstigen“ Graustrom eindecken und so Regionalstrom sehr günstig anbieten.
Durch dieses Konstrukt werden Regionalnachweise nach der Veräußerung an EVU’s frei handelbar – aus unserer Sicht genau der falsche Weg.

Fazit: Wir werden uns auch zukünftig am weiteren Aufbau des Regionalnachweisregisters beteiligen, bieten diese Dienstleistung gerne interessierten Anlagenbetreibern an und stehen in einem engen Kontakt mit dem Umweltbundesamt. Die regionale Wertschöpfung und Bewerbung von regionalen Produkten ist für uns elementar für das Gelingen der Energiewende!

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